Unser Kompetenzfeld: Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, sowie die DGUV Vorschrift 2 verpflichten jedes Unternehmen zum Aufbau einer strukturierten Arbeitsschutzorganisation.
Wir unterstützen Ihren Betrieb u.a. mit der Übernahme folgender Aufgaben:

  • Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Individuelle Beratung des Arbeitgebers, seiner Führungskräfte sowie der Beschäftigten zur Unfallverhütung
  • Durchführen regelmäßiger Begehungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnissen, Aushängen, usw.
  • Durchführen von Sicherheitsunterweisungen
  • Unterstützung beim Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Analyse von Unfällen, Beinahe-Unfällen oder sonstigen Zwischenfällen inklusive Maßnahmenempfehlungen

Arbeitssicherheit dient insbesondere dem Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten können, aber auch dem Schutz des Unternehmers vor gesetzlichen Haftungsrisiken.

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz zu gewährleisten sowie den möglichen Gefahren und Risiken gegenüber Mitarbeitern präventiv entgegen zu wirken.

Hierfür bedienen wir uns eines ganzheitlichen Ansatzes und orientieren uns an nachfolgenden einschlägigen Rechtsvorschriften (Auszug):

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Mutterschutzgesetz
  • Biostoffverordnung

sowie an den für ihren Betrieb gültigen Vorschriften der Unfallversicherungsträger und dem aktuellen Stand der Technik.

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Wir beraten Sie gern!

+49 89 2488928-0

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